Informieren
Sie sich!

Rufen Sie uns unverbindlich an! Eine erste Beratung dient der gemeinsamen Analyse der Rechtslage. Neben vielen praktischen Tipps erhalten Sie auch Informationen über die eventuellen Kosten.

Eigene
Erfahrung

Die Partner unserer Kanzlei sind beide schon selbst geschieden worden und wissen deshalb, wovon sie sprechen! Bei uns werden Sie sensibel beraten - menschlich wie fachlich.

Scheidung
ohne Stress!

Am Ende einer gescheiterten Ehe steht die Scheidung. Ein Scheidungsverfahren dauert normalerweise rund 6 bis 9 Monate. Wir helfen Ihnen, Zeit und Nerven zu sparen. Unser Ziel: Scheidung ohne Stress!

Wir vetreten Sie auch in den konfliktreichen Folgesachen:

  • Versorgungsausgleich,
  • Zugewinnausgleich,
  • Sorgerecht der Eltern,
  • Umgangsrecht der Eltern,
  • Herausgabe gemeinschaftlicher Kinder,
  • Kindesunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Teilung des Hausrats,
  • Zuweisung der Ehewohnung etc.

Scheidungsvoraussetzungen

Damit eine Ehe geschieden werden kann, haben die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ehescheidung vorzuliegen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Ehe, deren Scheidung beabsichtigt wird, gescheitert ist. Generell haben die Ehegatten vor einer Scheidung ein Jahr getrennt voneinander zu leben. Das gilt auch, wenn beide Ehepartner einvernehmlich die Scheidung wollen. Vor Ablauf des Trennungsjahres kann man sich nur scheiden lassen, wenn die Fortsetzung der Ehe aufgrund von Tatsachen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, unzumutbar ist.

Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht statt. Jedenfalls der Antragsteller muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In der Regel zwingend und ohne Antrag einer Partei ist mit der Scheidung der Versorgungsausgleich zu vollziehen. Gegen das Scheidungsurteil kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.