Prozessvermeidende Strategien

Scheidungsanwalt Dirk Löber ist die besondere Brisanz und Sensibilität der familienrechtlichen Fragestellungen, die mit der Scheidung einer Ehe zwangsläufig einhergehen, jederzeit bewusst. Er bemüht sich immer darum, der persönlichen und familiären Belastung seiner Mandantschaft angemessen Rechnung zu tragen, indem er sich für ihr Anliegen genügend Zeit nimmt und stets ein offenes Ohr hat. Er ist der Auffassung, dass es gerade im familienrechtlichen Bereich zur Erarbeitung juristischer Lösungen unerlässlich ist, auch den jeweiligen Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen. Genau aus diesem Grund sucht er im Interesse seiner Mandanten in jeder Phase nach einvernehmlichen Lösungen und prozessvermeidenden Strategien. Dies erspart den Beteiligten nicht nur viel Zeit, Geld und Ärger, sondern vermeidet auch unnötige Belastungen für die betroffenen Kinder.

Einsatzbereitschaft

Falls sich eine streitige Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, führt Rechtsanwalt Dirk Löber die erforderlichen Prozesse mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft. Dies gilt vor allem für die besonders konfliktträchtigen Folgesachen (Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht etc.). Soweit sich im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung erbrechtliche Fragen ergeben, kann Rechtsanwalt Torsten Sonneborn als zusätzlicher Berater hinzugezogen werden. Im Bedarfsfall können darüber hinaus auch Fachleute aus unserem umfangreichen Netzwerk (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Psychologen) konsultiert werden, damit ihre Scheidung bei uns in den besten Händen ist.

Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Löber versteht sich nicht als reiner Scheidungsanwalt und ist daher auch auf folgenden Gebieten des Familienrechts tätig:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Schutz vor häuslicher Gewalt
  • internationales Familienrecht
  • Abstammungsrecht, Adoption
  • Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft
  • Pflegefamilie, Pflegschaft
  • Beistand durch Jugendamt
  • Betreuung, Vormundschaft
  • Kindergeld (Sozialrecht)